Steffen Gerber, Therese (2004)
Akkreditierung und Qualitätssicherung im universitären Hochschulbereich der Schweiz
In Fröhlich, Werner; Jütte, Wolfgang (Hrsg.), Qualitätsentwicklung in der postgradualen Weiterbildung. Internationale Entwicklungen und Perspektiven, Seiten 47–50
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Review by: Da Rin, Denise (2007-04-05)
Die Autorin beschreibt in ihrem Artikel das Akkreditierungssystem und den Qualitäts-sicherungsansatz im universitären Hochschulbereich der Schweiz. Ausgangspunkt ihrer Ausführungen ist ein kurzer Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen im schweizerischen Hochschulwesen und der Funktionen des Organs für Akkreditierungen und Qualitätssicherung (OAQ) sowie der Schweizerischen Universitätskonfe-renz (SUK). Die SUK hat die Oberaufsicht über das OAQ inne und nimmt auf Vorschlag des OAQ die Akkreditierung von öffentlichen und privaten universitären Institutionen, Studienrichtungen und Studiengängen vor. Die Autorin benennt anschliessend die wichtigsten Aufgaben des OAQ gemäss seiner gesetzlichen Grundlage und beschreibt die Funktions- und Vorgehensweise des OAQ.Gemäss den gesetzlichen Grundlagen erfolgen die Akkreditierungen freiwillig und auf Antrag der entsprechenden Universitäten bzw. ihrer Untereinheiten. Welche Einheit akkreditiert werden soll, wird hochschulintern bestimmt, wobei der Grundsatz gilt, dass klar umschriebene akademische Einheiten akkreditiert werden sollen. Der Artikel beschreibt anschliessend das schweizerische Akkreditierungsverfahren im universitären Hochschulbereich, dass dreistufig aufgebaut ist:(1) Selbstevaluation: Die zu akkreditierende Einheit führt anhand eines detaillierten Leitfadens eine Selbstevaluation durch, deren Ergebnisse zuhanden der OAQ in einem schriftlichen Bericht zusammengestellt werden. Dieser Bericht dient als Grundlage für den zweiten Schritt, die externe Evaluation.(2) Externe Evaluation: Die Einhaltung der Qualitätsstandards vor Ort wird durch eine externe Expertengruppe geprüft, die vom OAQ in Zusammenarbeit mit der zu akkreditierenden Hochschuleinheit zusammengestellt wird. Wobei der Hochschuleinheit ein Vetorecht bezüglich der Einzelpersonen zugestanden wird. Die externe Evaluati-on wird durch ein OAQ-Mitglied begleitet, welches allerdings lediglich eine beratende Funktion inne hat. Die Ergebnisse des zweitägigen Vor-Ort-Besuches werden in einem Expertenbericht festgehalten, der sich an den einzelnen Prüfbereichen und die dazugehörigen Standards orientiert. Der Bericht schliesst mit einer Akkreditierungs-empfehlung sowie mit Empfehlungen zur Qualitätsverbesserung.(3) Akkreditierungsentscheid: Die vom OAQ auf der Grundlage des Selbstevaluati-ons- sowie des Expertenberichts erarbeitete Akkreditierungsempfehlung wird der SUK zum Entscheid vorgelegt. Die SUK entscheidet über eine allfällige Akkreditierung, wobei drei unterschiedliche Szenarien möglich sind: a) Akkreditierung ohne Auflagen für sieben Jahre, b) Akkreditierung mit Auflagen, die innerhalb einer festge-legten Frist erfüllt werden müssen, c) Ablehnung der Akkreditierung.
Fällt der Akkreditierungsentscheid positiv aus, stellen das OAQ und die SUK eine Urkunde aus, die bescheinigt, dass die vorgegebenen Qualitätsstandards erreicht wurden. Die Akkreditierungsentscheide können gegebenenfalls bei einer unabhängi-gen Schiedsinstanz angefochten werden. Unabhängig davon, wie der Entscheid ausfällt, wird jeder Entscheid von Empfehlungen der extern begleitenden Experten begleitet, was zur Qualitätssicherung und -verbesserung beitragen soll. Sämtliche Ergebnisse der Akkreditierungsverfahren werden in Berichtsform auf der OAQ-Website (www.oaq.ch) veröffentlicht, dass heisst, dass sowohl die akkreditierten als auch nicht akkreditierten Instituten, Studieneinrichtungen oder Studiengänge aufgelistet sind.Im zweiten Teil ihrer Ausführungen geht die Autorin auf die seit Mitte der 1990er Jahre verstärkte institutionalisierte Qualitätssicherung ein, deren Zielsetzung es ist, die Position der Schweizer Hochschulen vor dem Hintergrund des internationalen Wettbewerbs nachhaltig zu stärken. Dem OAQ fällt dabei die Aufgabe zu, die institutionellen Evaluationsansätze zu unterstützen und zu koordinieren mit dem Ziel, die unterschiedlichen Evaluationssysteme der einzelnen Hochschulen verstärkt zu harmonisieren.
Der Artikel liefert dem interessierten Leser, der interessierten Leserin einen kurzen und prägnanten Überblick über das Qualitätssicherungs- und Akkreditierungssystem an Schweizer Hochschulen und die dafür verantwortlichen Organe. Zu bemängeln ist lediglich, dass – ausser in einer Fussnote – keine weiterführende Literatur zur Thematik aufgeführt wird.